Winterdienst Stuttgart –
Schneeräumung & Streudienst

Wir sorgen für verkehrssichere Wege, bevor der erste Mitarbeiter das Büro betritt. Rechtssicher mit vertraglicher Haftungsübernahme.

Haftungsrisiko Schnee & Eis: Geben Sie es ab.

Für Eigentümer, WEGs und Unternehmen in Baden-Württemberg gelten strenge Vorschriften zur Verkehrssicherungspflicht. Bei Glätteunfällen haften Sie – und das kann teuer werden.

Mit WFS sind Sie auf der sicheren Seite. Wir übernehmen nicht nur die körperliche Arbeit, sondern im Rahmen unseres Vertrages auch die Haftung. So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Unsere Winterdienst-Leistungen in Stuttgart

Die Landeshauptstadt Stuttgart und die umgebende Region stellen mit ihren vielen Hanglagen, engen Wohngebieten und dem teils unberechenbaren Winterwetter besondere Anforderungen an den Räum- und Streudienst. Unser lokales Team im Württemberg Facility Service kennt diese Herausforderungen genau. Egal ob Privathaushalt am Hang, Gewerbegebiet im Kessel oder größere Wohnanlage – wir sorgen mit optimal abgestimmtem Maschineneinsatz und Handräumung dafür, dass Ihre Gehwege, Zufahrten und Betriebsgelände jederzeit sicher passierbar sind. Dabei halten wir uns strikt an die Stuttgarter Straßenreinigungsordnung und umweltschutzrechtlichen Vorgaben.

WetterüberwachungWir prüfen die Prognosen permanent und rücken bei Bedarf automatisch aus – auch am Wochenende und an Feiertagen.
SchneeräumungManuell oder maschinell, je nach Objektgröße. Gehwege, Parkplätze, Zufahrten – alles wird geräumt.
StreudienstEinsatz von umweltverträglichen, abstumpfenden Mitteln. Streusalz nur in Ausnahmefällen und nach Absprache.
DokumentationLückenlose Räumprotokolle – wichtig für Ihre Absicherung im Haftungsfall.

So läuft die Zusammenarbeit

1
Besichtigung & Angebot
Wir besichtigen Ihr Objekt und erstellen ein individuelles Festpreisangebot.
2
Vertragsschluss
Klare Regelung zu Räumzeiten, Haftung und Leistungsumfang im Vertrag.
3
Automatischer Einsatz
Wir überwachen das Wetter und rücken automatisch aus – Sie müssen sich um nichts kümmern.

Winterdienst – FAQ

Ja, im Rahmen unseres Winterdienstvertrages übernehmen wir die Verkehrssicherungspflicht und damit die Haftung. Sie sind rechtlich auf der sicheren Seite. Alle Einsätze werden dokumentiert.
Unsere Saison läuft in der Regel von November bis März. Bei Bedarf auch früher oder später. Wir überwachen die Wetterlage permanent und rücken bei Bedarf automatisch aus.
Wir setzen auf abstumpfende Streumittel (Splitt, Granulat), die umweltverträglicher sind als reines Streusalz. In Sonderfällen wird nach Rücksprache auch Salz eingesetzt.
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